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Antrag zur Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit im öffentlichen Personennahverkehr in der Stadt Augsburg

5 Juni 2010 No Comment

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AntragstellerInnen: Jusos Augsburg
AdressatInnen: Stadtratsfraktion der SPD Augsburg

Beschluss:

Die Stadtratsfraktion der SPD Augsburg wird dazu aufgefordert Anstrengungen dahin zu unternehmen, ein Sozialticket im Augsburger ÖPNV einzuführen. Gelten soll es für Hartz-IV-Beziehende, Asylsuchende oder Geringverdienende die unter das SGB IX fallen. Empfohlen wird ein Betrag für ein Monatsticket von 20 € nicht zu überschreiten.

Begründung:

In vielen Städten, Landkreisen und auf Länderebene finden aktuell Diskussionen um die Einführung eines Sozialtickets statt. Unter dem Begriff Sozialticket werden verschiedene Varianten einer Ermäßigung von Fahrscheinen für Bus und Bahn für Hartz-IV-Beziehende, Asylsuchende oder Geringverdienende verstanden. Die Finanzierung dieser Sozialtickets erfolgt in der Regel entweder über einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt oder über eine Quersubventionierung der Stadtwerke. Verschiedene Sozialinitiativen beklagen, dass Mobilität immer stärker zu einem Problem für Menschen die im Armutsrisiko leben wird. Viele Personen müssten auf die Nutzung des Öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV) verzichten oder ohne Fahrschein fahren. Beide Entscheidungen haben persönlich wie gesellschaftlich massive Konsequenzen – sei es Vereinsamung oder gar Inhaftierung[1]- zur Folge. Für LeistungsbezieherInnen aus dem SGB IX sind lediglich monatlich 19,20 Euro für den ÖPNV vorgesehen, dagegen stehen Kosten von bis zu 53 Euro für ein reguläres Monatsticket. Oder gerade mal 8 Fahrten im Innenraum. Daher sollte der Preis für ein Monatsticket 20 € nicht übersteigen. Betroffen sind in Augsburg 19280[2] Einzelpersonen die Leistungen nach dem SGB IX beziehen, davon sind 5261 Personen Kinder unter 15 Jahre, die somit ein Schülerticket besitzen oder allgemein zu vergünstigten Preisen fahren dürfen. Hinzu kommen 1070[3] Asylbewerber. Das bedeutet, dass 15089 Personen ein Anrecht auf ein Sozialticket haben. Eine genaue Kostenaufstellung ist erst nach der Auswertung der Personenbefragung der Stadtwerke möglich. Mobilität ist ein hohes kulturelles, politisches und wirtschaftliches Gut. Eine demokratische Gesellschaft lebt von der lebendigen Teilnahme der BürgerInnen an kulturellen, politischen und sozialen Veranstaltungen. Grundlegend sollte man sich die Frage stellen, ob eine generelle kostenlose Gewährleistung der Mobilität unter dieser Zielsetzung nicht Aufgabe einer entwickelten Demokratie sein sollte. Die Gewährleistung von Mobilität als Schlüssel zur Sicherung gesellschaftlicher und demokratischer Teilhabe erfordert neben einer gut und breit ausgebauten öffentlichen Verkehrsinfrastruktur auch den Abbau von sozialen Hindernissen, die durch ein benachteiligendes Tarifsystem im ÖPNV für einige Personengruppen nur schwer überwindbar sind. Soziale Ausgrenzung von Hartz IV – EmpfängerInnen u. a. auch so genannten „Aufstockern“, von geringfügig Verdienenden, AsylbewerberInnen von Altersarmut sowie von Kinderarmut Betroffenen findet direkt über eine ungerechte Fahrpreisgestaltung für Busse und Bahnen statt.


[1] Rund ein Drittel der Insassen der Berliner Haftanstalt Plötzensee ist dort wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrschein inhaftiert. Dies betrifft mehrere hundert BerlinerInnen pro Jahr.
Vgl.: http://www.tagesspiegel.de/berlin/Ploetzensee-Schwarzfahrer-BVG-Berliner-Justiz;art270,2684962

[2] Nachfolgende Zahlen aus dem fünften Armutsbericht Augsburg 2009 Vgl.: http://www.augsburg.de/fileadmin/www/dat/04um/a_agenda/Materialien/Fuenfter_Armutsbericht_Augsburg_2009.pdf

[3] Unterbringung von bleibeberechtigten Migranten und Asylbewerbern Vgl.: http://www.regierung.schwaben.bayern.de/Aufgaben/Bereich_1/Unterbringung.php?PFAD=/index.php:/index2.php:/Aufgaben/Bereich_1/Bereich_1.php

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