Antrag zur Einführung eines Jugendparlamentes (JuPa) in der Stadt Augsburg
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AntragstellerInnen: Jusos Augsburg
AdressatInnen: Stadtratsfraktion der SPD Augsburg
Beschluss:
Die Stadtratsfraktion der SPD Augsburg wird dazu aufgefordert Anstrengungen dahin zu unternehmen, eine Einführung eines Jugendparlamentes in der Stadt Augsburg zu erreichen.
Begründung:
Bei Jugendlichen ist die Politikverdrossenheit ausgeprägt. Das Ergebnis der 14. Shell-Jugendstudie von 2002 lautet: “Inzwischen bezeichnen sich nur noch 30 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 25 Jahren als politisch interessiert. Für die Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren liegt für die Entwicklung des politischen Interesses im Rahmen der früheren Shell-Jugendstudien eine Zeitreihe vor. Danach ist der Anteil der politisch interessierten Jugendlichen von 55 Prozent im Jahre 1984 bzw. sogar 57 Prozent 1991 inzwischen auf 34 Prozent gesunken.“ Ein diskutiertes Thema ist, dass Jugendliche unter 18 Jahren kaum politische Mitspracherechte haben. Ihre Wünsche werden kaum beachtet, da sie nicht stimmberechtigt sind und somit ist diese Gruppe eben für Politiker „uninteressanter“. Jugendprobleme gibt es in Augsburg jedoch viele -bekanntes Beispiel ist die Maxstraßenproblematik bei Nacht. Die Gründe hierfür und mögliche Lösungsansätze werden in der Öffentlichkeit oft und viel diskutiert. Die Diskussion wird dabei oft von Erwachsenen geführt, die aufgrund ihrer Altersdistanz, oft nicht die Nöte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen erkennen und somit auch keine auf diese Altersgruppe zugeschnittenen Lösungen erarbeiten. Meistens werden Zusammenhänge falsch dargestellt. Ein bekanntes Beispiel ist die Verknüpfung von Computerspielen mit Amokläufern. Daher kann nur ein Jugendparlament (JuPa) die spezifischen Probleme in Augsburg erkennen, analysieren und lösen. Denn nur Jugendliche kennen ihre Lebenswirklichkeit selbst am Besten. Die Tätigkeiten „Analyse“, „Planung“, „Ausführung“ und „Kontrolle“ im Rahmen eines Jugendparlamentes fördern das strukturelle Denken und Arbeiten sowohl in Bezug auf den Einzelnen als auch in einer Gruppe, da bspw. Argumentationsketten zur Durchsetzung der eigenen Ziele erst entwickelt werden müssen, um diese gegenüber den anderen Vertretern des JuPa und der Öffentlichkeit zu vertreten. Hinzu kommt, dass die emotionale sowie soziale Kompetenz gefördert wird. Denn hier entsteht eine Plattform auf der sich Jugendliche nur durch argumentative Auseinandersetzung mit anderen Jugendlichen messen können. Dabei erfahren sie, dass Politik kein fremdartiges Gefüge darstellt, sondern das Mittel ist um ihre Belange und die ihrer Mitmenschen umzusetzen. Gleichzeitig erfahren die Jugendlichen, dass ihre Ziele nur zusammen erreicht werden können. Aber nicht nur die Zusammenarbeit wird geübt, es werden auch die Grenzen des eigenen Handels aufgezeigt. Die Feststellung, dass ihre Probleme von der Erwachsenenwelt wahr und ernst genommen werden, führt zur Stärkung des Selbstvertrauens und motiviert sie aktiv am politischen Leben teilzunehmen.
Das Interesse an Politik ist in allen Altersschichten relativ gering und damit auch an der politischen Partizipation. Das politische Mitwirken von Bürgern und Bürgerinnen ist aber eine Grundvorrausetzung für eine Demokratie. Die heutigen Jugendlichen stellen die zukünftigen (politischen) Entscheidungsträger dar. Sie möglichst früh an das Thema Politik heranzuführen und dafür zu begeistern, liegt im Interesse jedes Bürgers.
Dass Jugendliche sich nicht generell aus ehrenamtlichen Tätigkeiten zurückziehen, sondern durchaus gesellschaftlich aktiv sind, zeigt die 15. Shell-Jugendstudie aus dem Jahr 2006. „Einsatz für die Gesellschaft und für andere Menschen gehört ganz selbstverständlich zum persönlichen Lebensstil dazu. 33 Prozent der Jugendlichen geben an, „oft“, und weitere 42 Prozent, „gelegentlich“ für soziale oder gesellschaftliche Zwecke in ihrer Freizeit aktiv zu sein.“ Des Weiteren zeigt die Studie eine positive Entwicklung, die auch in Kleve durch ein JuPa weiter gefördert werden könnte: „Lag der Prozentsatz der politisch Interessierten 2002 bei 34 Prozent, so hat er sich nun auf 39 Prozent erhöht.“ „Jugendliche sind unsere Zukunft“. Gerade aus diesem Grund muss es eine Auseinandersetzung mit dem Thema „Jugendliche und Politik“ geben und über ein JuPa nachgedacht werden.
Aufbau des Jugendparlaments
Entwicklungspsychologische Studien zeigen bereits, dass Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren über die Möglichkeit des abstrahierenden Denkens verfügen. Generell ist aber an die Möglichkeit zu denken, Jugendliche bereits ab einem Alter von 12 Jahren in das JuPa aufzunehmen, so dass die Sekundarstufe 1 und 2 abgedeckt wird. Dies stellt sicher, dass im JuPa Jugendliche mit unterschiedlichen Interessengebieten, bedingt durch ihre unterschiedlichen Entwicklungsstufen, vertreten sind und werden. Nach oben hin sollte die Altersgrenze das 21. Lebensjahr nicht überschreiten. Zusammenfassend ist eine Abdeckung Anfang der 1. Sekundarstufe bis zum Ende einer abgeschlossenen Berufsausbildung an Interessenschwerpunkten gegeben. Das heißt, von jeder Schule werden 2 Vertreter ins Parlament gesandt, sowie je ein Vertreter (bis 21 Jahre) von den Jugendorganisationen der im Stadtrat befindenden demokratisch gesinnten Parteien. Anders als der Stadtrat soll das JuPa alle 2 Jahre gewählt werden, wobei als Wahltermin ein Datum vor den Sommerferien festzulegen ist, so dass die erste konstituierende Sitzung von den Vertretern des JuPa über die Sommerferien vorbereitet werden kann. Im Rhythmus von 4-6 Wochen tritt dann das JuPa zusammen.
Den Schulen wird es frei gestellt wie sie ihre Vertreter berufen, empfohlen wird eine demokratische geheime Wahl. Jeder Schüler kann sich als Direktkandidat aufstellen lassen. Die zwei mit den meisten Stimmen werden in JuPa gesandt. Die nächsten 2 sind die Stellvertreter. Die Tätigkeit im JuPa könnte als weiterer Ansporn auch auf dem Zeugnis des jeweiligen Vertreters vermerkt werden.
In der Organisation und Strukturierung der parlamentarischen Arbeit ist es vorgesehen, einen Vorstand zu wählen; dieser wird gebildet durch den Vorsitzenden, den Geschäftsführer und den Pressesprecher. Dabei ist zu beachten, dass jede Schule den Vorsitz auch mindestens 1-mal pro Wahlperiode erhält, um Konkurrenzdenken zu vermeiden und das „Miteinander arbeiten“ zu gewährleisten. Die Sitzungen des Parlamentes sind öffentlich und für jedermann zugänglich. Während den Sitzungen muss jedes Parlamentsmitglied gehört werden. Möchten Zuhörer Anregungen, Wünsche oder Probleme vorbringen müssen 25 % des Rates dem Vortragenden durch direkte Abstimmung das Rederecht zugesprochen haben. Dies ist von allen Anwesenden zu beachten.
Die Hälfte des Parlaments stellt die Beschlussfähigkeit dar, es zählt die einfache Mehrheit. Die ausgearbeiteten Anträge werden anschließend im Stadtrat vorgetragen, der diese prüfen muss und ggf. verabschiedet. Die Berichte, Anträge, Vorschläge sowie Beschlüsse müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein, indem die Stadt Augsburg eine Pressemitteilung veröffentlicht. Darüber hinaus muss das JuPa eine eigene Website erhalten, über die u. a. über Berichte, Anträge und Vorschläge informiert wird. Ein Link auf der Startseite des Netzauftritts der Stadt Augsburg soll den Zugang erleichtern.
Kompetenzen und Rechte des Jugendparlaments
Ein Jugendparlament in Augsburg aufzubauen bedeutet, dass die erwachsenen Entscheidungsträger im Rat der Stadt Augsburg Kompetenzen und Macht bzw. Entscheidungskompetenzen Jugendlichen übertragen. Hier ist u. a. zu beachten, dass das Rederecht der Jugendlichen auch im Stadtrat gewährleistet ist, d. h. es wird ein Vertreter des JuPa gehört werden müssen, der die ausgearbeiteten Entwürfe und Anträge im Stadtrat in den jeweiligen Ratssitzungen sowie in den Ausschüssen vorstellt. Für die Umsetzung von Beschlüssen bedarf es nicht immer der Zustimmung des Stadtrats. Durch ein Jahresbudget (und die Finanzierung einzelner Projekte) wird das JuPa befähigt, auch Projekte in kleinerem Rahmen selbstständig zu verwirklichen. Hierzu gehören beispielsweise die Gestaltung und Einrichtung von Spiel- und Sportplätzen, die Umgestaltung von Schulhöfen, Skateanlagen, der Öffentliche Personennahverkehr, insbesondere Nachtbusse, die Gestaltung und Erhaltung von Jugendhäusern, Veranstaltungen für Jugendliche.
Vergleicht man andere Jugendparlamente aus ganz Deutschland kommt man auf unterschiedliche Ergebnisse in Bezug auf die Budgetzuteilung. Zum einen ist hier z. B. die Stadt Wiesbaden, die mit einem Budget von 30.000 € eine Finanzierung stellt, dagegen stellt die Stadt Münster ihrem Jugendparlament 5.000 € zur Verfügung. Für die Stadt Augsburg sollte ein Betrag von ca. 20.000 € veranschlagt werden. Des Weiteren ist anzumerken, dass alle Folgekosten sowie alle anfallenden Aufwandsentschädigungen vom Rat erstattet werden sollten.
Pflichten eines Jugendparlamentes
Neben den Rechten die ein JuPa hat, sind für die Jugendlichen Regeln und Pflichten einzuhalten. Die Mitglieder des Jugendparlamentes müssen ihre Tätigkeit uneigennützig und verantwortungsbewusst ausüben.
Für sie gilt Anwesenheitspflicht. Der Vorsitzende hat gegenüber den Abgeordneten eine Einladungspflicht. Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage. Es müssen allen Mitgliedern die Einladungen schriftlich zugehen, darüber hinaus erhält der Bürgermeister eine zusätzliche Einladung, dem ebenfalls in den Sitzungen das Rederecht zugeteilt wird. Die jeweiligen Tagesordnungspunkte werden vorher festgelegt.
Weiterhin ist zu beachten, dass bei allen Sitzungen ein Protokoll geführt und dieses später veröffentlicht wird. Das Protokoll ist vom jeweiligen Vorsitzenden auf seine Richtigkeit hin zu unterzeichnen und wird jedem Mitglied als Abschrift ausgehändigt.
Zusammenfassung und Fazit
Ein Jugendparlament für die Stadt Augsburg stellt in vielerlei Hinsicht eine Bereicherung dar. Die Förderung der Jugendlichen an politischem Denken und die Bereicherung des Rates und der Stadt aufgrund der Meinung der jungen Generation ist von großem Vorteil. Es können Probleme, Anregungen und Wünsche von Jugendlichen viel schneller besprochen und erkannt werden. Die Beteiligung an einem politischen Leben und Denken ist von großem Vorteil für alle Generationen. Es hilft den Dialog zwischen „Alt und Jung“ in der Politik zu verbessern.
Die heutigen Jugendlichen stellen die zukünftigen (politischen) Entscheidungsträger dar. Sie möglichst früh an das Thema Politik heranzuführen und zu begeistern liegt im Interesse jedes Bürgers.













